Faser ABC / Einzeleintrag

Textilkennzeichnung

Textile Produkte müssen gekennzeichnet werden. Das regelt ein EU-Gesetz, das Eingang in ein deutsches Gesetz gefunden hat. Sinn dahinter ist, die Kennzeichnungen europaweit zu harmonisieren. Zum anderen geben sie einen ersten Anhaltspunkt für die Kaufentscheidung, auch wenn die Angaben rudimentär und oft ohne Brille kaum zu erkennen sind.

Es dürfen wortwörtlich (!) nur die Bezeichnungen verwendet werden, die in der Anlage 1 zum Textilkennzeichnungsgesetz vorgegeben sind. Ebenso dürfen Eigenschaftsworte oder Wortverbindungen nicht verwendet
werden, beispielsweise das Wort „Merinowolle”. Die korrekte Bezeichnung lautet in diesem Fall „Wolle”.

Die Angabe von Markennamen, Warenzeichen oder Firmenbezeichnungen dürfen deutlich abgesetzt angegeben sein, reichen aber für korrekte Kennzeichnungen nicht aus.

Bei Produkten, die aus Mischungen bestehen, erfolgen die Angaben in Prozenten, beginnend mit dem Rohstoff, der am meisten in dem Produkt (oder im jeweiligen Produktteil) enthalten ist.

Bei einem Produkt, das aus nur einer Rohstoffart besteht, kann der Zusatz “ganz” oder “rein” hinzugefügt werden. Sichtbare Ziereffekte bis 7 % und 2 % Zusatzstoffe für antistatische Wirkung sind dabei zulässig!

Im Übrigen bestehen zahlreiche Sondervorschriften und wenige Ausnahmen.

Mehr Informationen: www.ratgeberrecht.eu oder www.haendlerbund.de

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